NOTFALLDIENST
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MELDEN & MITTEILEN

 

Zählerwechsel, Eigentumswechsel, Planauskünfte, Einzugsermächtigungen – Die zugehörigen Formulare sind hier online als PDF erhältlich, damit Sie sie Zuhause in Ruhe ausfüllen können.

Eigentumswechsel

Hier können Sie uns einen Eigentümerwechsel, eine Namensänderung oder Adressänderung mitteilen.

 

Planauskunft

Vor Baubeginn benötigen Sie Auskünfte bzw. Planunterlagen über die Lage von Abwasserleitungen.
Gerne können Sie unseren Ansprechpartner

Herrn  Markus Strohschneider, Telefon  08022 18799-111,

kontaktieren um die Informationen zu erhalten.

 

Einzugsermächtigung – SEPA-Mandat

Füllen Sie dieses Formular aus, wenn wir Ihre Gebühren und Beiträge per Lastschrift einziehen sollen.

NEUEN ZÄHLER MELDEN

> Einbau Wasserzähler / > Einbau Gartenwasserzähler

GEBÜHREN & BEITRÄGE

 

 Aktuell vom Zweckverband zur Abwasserbeseitigung am Tegernsee erhobene Gebühren und Beiträge – Einleitungsgebühr, Herstellungsbeitrag etc.

Hinweise zur Gebührenerhöhung ab 01.01.2026

Der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung am Tegernsee hat die Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zu beachten. Demnach sind wir verpflichtet die Abwassergebühren regelmäßig, spätestens aber nach vier Jahren, nach den Vorgaben des KAG zu ermitteln (Art. 8 Abs. 6 KAG). Um besser auf die Kostenentwicklung reagieren zu können, haben wir bei der letzten Gebührenkalkula-tion nur einen zweijährigen Bemessungszeitraum ab 01.01.2026 gewählt. Bei der Gebührenbemessung unterstützt uns der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) in rechtlicher und fachlicher Hinsicht.

 

Wir sind dabei an das Kostendeckungsprinzip nach Art. 8 Abs. 2 KAG gebunden. Dies bedeutet, dass durch die Gebühren die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansetzungsfähigen Kosten gedeckt werden sollen. Da die Anschlussnehmer zur Benutzung unserer Entwässerungseinrichtung verpflichtet sind, darf jedoch das Gebührenaufkommen die Kosten nicht übersteigen. Um dies zu gewährleisten werden die Ergebnisse des vorhergehenden Bemessungszeitraums im Rahmen einer Nachkalkulation ermittelt und auf den folgenden Kalkulationszeitraum vorgetragen und ausgeglichen (sowohl Überdeckungen als auch Unterdeckungen).

 

Zum 01.01.2026 waren wir daher aufgrund der Kostenentwicklung in den letzten Jahren gezwungen die Gebühren entsprechend anzupassen. Die Gründe hierfür sind:

 

  • Bei den Schmutzwassergebühren konnten die Gebührenzahler in den letzten Jahren durch bestehende Überdeckungen, die dem Gebührenzahler zurückzugeben sind, entlastet werden. Diese Überdeckung ist nunmehr ausgeglichen und entfällt daher künftig.
  • Bei den Niederschlagswassergebühren ergaben sich in der Nachkalkulation für die Jahre 2021 bis 2025 Unterdeckungen durch erhöhte Betriebs- und Unterhaltskosten bei den Regenwasserkanälen. Diese Unterdeckung muss nun vorgetragen und durch die Gebührenzahler ausgeglichen werden.
  • Notwendige Steigerungen bei den Personal-, Betriebs- und Unterhaltskosten. Hier machen sich auch bei uns die tariflichen Lohnerhöhungen und allgemeinen Preissteigerungen bemerkbar. Neben zusätzlich erforderlichem Personal sind hier zudem deutliche Mehrkosten bei der Klärschlammbeseitigung und ein erhöhter Unterhaltsaufwand bei der Kläranlage und den Ortskanälen zu nennen.
  • Um auch künftig eine vorschriftsmäßige Reinigung unseres Abwassers sicherzustellen, sind derzeit umfangreiche Investitionen notwendig. So haben wir in den Jahren 2021 bis 2025 Investitionsmaßnahmen in Höhe von rd. 9,2 Mio. € durchgeführt. In den Jahren 2026 und 2027 sind insgesamt nochmals rd. 10,0 Mio. € an fertig erstellten Investitionspaketen geplant. Diese führen in der Gebührenkalkulation zu entsprechend höheren Abschreibungen und Zinsen. Zum Erhalt der Anlagen und des zeitgemäßen Standes der Technik und zur Einhaltung der gesetzlich geforderten Umweltstandards sind diese Investitionen jedoch unverzichtbar.
Schmutzwassergebühr

Aus den örtlichen Gegebenheiten des Tegernseer Tales ist geboten, eine zweigeteilte Kanalgebühr zu erheben. Die Kanalgebühr gliedert sich in eine mengenabhängige Einleitgebühr und eine geschossflächenbezogene Grundgebühr.
Die Einleitgebühr deckt den variablen Kostenanteil des Zweckverbandes und beträgt ab 01.01.2026 1,93 € (vorher 1,37 €) pro m³. Der variable Kostenanteil steht in Abhängigkeit zu der dem Klärwerk zugeführten Abwassermenge. Die Einleitgebühr wird nach der bezogenen Frischwassermenge erhoben. Die Grundgebühr deckt den fixen Kostenanteil des Zweckverbandes und beträgt ab 01.01.2026 0,60 € (vorher 0,45 €) pro m² Geschossfläche. Dabei handelt es sich insbesondere um die Abschreibung und Verzinsung des Anlagevermögens. Diese Kosten entstehen unabhängig davon, ob dem Klärwerk viel oder wenig Abwasser zugeführt wird.
Die Geschossfläche ist nicht vergleichbar mit der Wohnfläche. Die Geschossfläche errechnet sich nach den Außenmaßen des Hauses und beinhaltet Kellergeschosse und ausgebaute Dachgeschosse.

Regenwassergebühr

Die Gebühr für ein am Regenwasserkanal angeschlossenes Grundstück beträgt ab 01.01.2026 0,72 € (vorher 0,33 €) pro m² überbaute und befestigte Fläche. In einigen Mitgliedsgemeinden wurde bisher die Oberflächenentwässerung über den Schmutzwasserkanal querfinanziert, mit der Folge, dass auch die Anschlussnehmer, die nicht am Oberflächenentwässerungskanal angeschlossen waren, dafür bezahlen mussten. Dieser Umstand wird in der laufenden Rechtsprechung zunehmend moniert. Aus diesem Grund wurde eine gesplittete Gebühr für die Oberflächenentwässerung kalkuliert. So wird gewährleistet, dass derjenige, der den Vorteil aus der Entwässerungseinrichtung erlangt, auch entsprechende Gebühren dafür zu leisten hat.

Herstellungsbeitrag

Der Zweckverband erhebt zur Deckung seines Aufwandes für die Herstellung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung einen Beitrag von den Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten. Der Beitrag knüpft an den Vorteil an, der dem Grundstückseigentümer aus der Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung erwächst.

Der Beitrag beträgt seit dem 01.01.2023

für die Schmutzwasserbeseitigung 8,04 € (zuvor 7,40 €) pro m² Geschossfläche und

für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,41 € (zuvor 0,27 €) pro m² Grundstücksfläche.

SACHGEBIETE & ANSPRECHPARTNER

 

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Abwasser-
zweckverbands Tegernseer Tal helfen Ihnen bei Fragen und Anliegen sehr gerne weiter.

 

 

Kaufmännische Betriebsleitung

Technische Betriebsleitung

 

Gerne können Sie uns auch per E-Mail kontaktieren. Schreiben Sie Ihr Anliegen an info@azvtegernsee.de

 

Gebührenabteilung

Gebühren für die Gemeinden Gmund, Tegernsee und Bad Wiessee

Gebühren für die Gemeinden Rottach-Egern und Kreuth

 

Bauanträge, Planauskünfte, Grundstücksentwässerung / Neubau und Sanierung