NOTFALLDIENST
08022 187990
MELDEN & MITTEILEN
Zählerwechsel, Eigentumswechsel, Planauskünfte, Einzugsermächtigungen – Die zugehörigen Formulare sind hier online als PDF erhältlich, damit Sie sie Zuhause in Ruhe ausfüllen können.
Hier können Sie uns einen Eigentümerwechsel, eine Namensänderung oder Adressänderung mitteilen.
Planauskunft
Vor Baubeginn benötigen Sie Auskünfte bzw. Planunterlagen über die Lage von Abwasserleitungen.
Gerne können Sie unseren Ansprechpartner
Herrn Markus Strohschneider, Telefon 08022 18799-111,
kontaktieren um die Informationen zu erhalten.
Einzugsermächtigung – SEPA-Mandat
Füllen Sie dieses Formular aus, wenn wir Ihre Gebühren und Beiträge per Lastschrift einziehen sollen.
GEBÜHREN & BEITRÄGE
Aktuell vom Zweckverband zur Abwasserbeseitigung am Tegernsee erhobene Gebühren und Beiträge – Einleitungsgebühr, Herstellungsbeitrag etc.
Aus den örtlichen Gegebenheiten des Tegernseer Tales ist geboten, eine zweigeteilte Kanalgebühr zu erheben. Die Kanalgebühr gliedert sich in eine mengenabhängige Einleitgebühr und eine geschossflächenbezogene Grundgebühr.
Die Einleitgebühr deckt den variablen Kostenanteil des Zweckverbandes und beträgt derzeit 1,10 € (ab 01.01.2023: 1,37 €) pro m³. Der variable Kostenanteil steht in Abhängigkeit zu der dem Klärwerk zugeführten Abwassermenge. Die Einleitgebühr wird nach der bezogenen Frischwassermenge erhoben. Die Grundgebühr deckt den fixen Kostenanteil des Zweckverbandes und beträgt derzeit 0,38 € (ab 01.01.2023: 0,45 €) pro m² Geschossfläche. Dabei handelt es sich insbesondere um die Abschreibung und Verzinsung des Anlagevermögens. Diese Kosten entstehen unabhängig davon, ob dem Klärwerk viel oder wenig Abwasser zugeführt wird.
Die Geschossfläche ist nicht vergleichbar mit der Wohnfläche. Die Geschossfläche errechnet sich nach den Außenmaßen des Hauses und beinhaltet Kellergeschosse und ausgebaute Dachgeschosse.
Die Gebühr für ein am Regenwasserkanal angeschlossenes Grundstück beträgt 0,26 € (ab 01.01.2023: 0,33 €) pro m² überbaute und befestigte Fläche. In einigen Mitgliedsgemeinden wurde bisher die Oberflächenentwässerung über den Schmutzwasserkanal querfinanziert, mit der Folge, dass auch die Anschlussnehmer, die nicht am Oberflächenentwässerungskanal angeschlossen waren, dafür bezahlen mussten. Dieser Umstand wird in der laufenden Rechtsprechung zunehmend moniert. Aus diesem Grund wurde eine gesplittete Gebühr für die Oberflächenentwässerung kalkuliert. So wird gewährleistet, dass derjenige, der den Vorteil aus der Entwässerungseinrichtung erlangt, auch entsprechende Gebühren dafür zu leisten hat.
Der Zweckverband erhebt zur Deckung seines Aufwandes für die Herstellung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung einen Beitrag von den Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten. Der Beitrag knüpft an den Vorteil an, der dem Grundstückseigentümer aus der Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung erwächst.
Der Beitrag beträgt derzeit
für die Schmutzwasserbeseitigung 7,40 € (ab 01.01.2023: 8,04 €) pro m² Geschossfläche und
für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,27 € (ab 01.01.2023: 0,41 €) pro m² Grundstücksfläche.
SACHGEBIETE & ANSPRECHPARTNER
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Abwasser-
zweckverbands Tegernseer Tal helfen Ihnen bei Fragen und Anliegen sehr gerne weiter.
Kaufmännische Betriebsleitung
- Richard Kölbl
- I
- Telefon: 08022 18799-122
Technische Betriebsleitung
- Markus Strohschneider
- I
- Telefon: 08022 18799-111
Gerne können Sie uns auch per E-Mail kontaktieren. Schreiben Sie Ihr Anliegen an info@azvtegernsee.de
Gebührenabteilung
Gebühren für die Gemeinden Gmund, Tegernsee und Bad Wiessee
- Ursula Fischer
- I
- Telefon: 08022 18799-123
Gebühren für die Gemeinden Rottach-Egern und Kreuth
- Alexandra Müller
- I
- Telefon: 08022 18799-121
Bauanträge, Planauskünfte, Grundstücksentwässerung / Neubau und Sanierung
- Markus Strohschneider
- I
- Telefon: 08022 18799-111